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Übersetzungsbüro & Sprachschule
Translation agency & language school

Promenade 120
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Tel.:081 416 4044
Fax: 081 416 1316
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Übersetzungsbüro

& Sprachschule

seit 1983

Sie brauchen eine Übersetzung von juristischen Texten oder Verträgen ?
Bei uns sind Sie richtig!

Bei der Übersetzung juristischer Dokumente oder eines Vertrags kommt es auf das spezifische Fachwissen des Übersetzers an. Terminologiesicherheit ist hierbei essentiell.

Unsere Experten verstehen auch das Kleingedruckte und verfügen über juristisches Fachwissen mit Bezug zum jeweiligen Land, um sensible Dokumente wie einen Vertrag rechtssicher und landesspezifisch zu übersetzen.

Einige unsere Übersetzer sind selbst Volljuristen und somit mit der Materie bestens vertraut.

Beglaubigungen & Apostillen

GRISCHLINGUA holt für Sie notarielle Beglaubigungen und auf Wunsch Überbeglaubigungen (Apostillen) bei der Staatskanzlei ein. Wir verrrechnen hierfür Selbstkosten + Zeitaufwand beim Notar, denn die von GRISCHLINGUA übersetzten Texte können nur durch GRISCHLINGUA selbst beim Notar beglaubigt werden lassen; es handelt sich hierbei um die offizielle Bestätigung, dass der Text richtig und vollständig übersetzt wurde.

Falls die übersetzte Urkunde im Ausland eingesetzt werden soll, etwa für den Kauf/Verkauf einer Immobilie, ist für einige Länder eine Apostille notwendig. Sie wird meistens nur von ausländischen Konsulaten verlangt. Mit einer Apostille wird die Unterschrift des Notars durch die Staatskanzlei überbeglaubigt.

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